Die Wohnbauförderung der Stadt Vechta ist seit Anfang des Jahres gestiegen. Vor allem Familien können nun einfacher Wohnraum kaufen oder bauen. Die Fördersumme wurde auf Beschluss des Stadtrates erhöht, um auf die gestiegenen Kosten beim Bau und Kauf von Wohnraum zu reagieren. „Jetzt können wir Familien beim Traum vom Eigenheim besser und stärker unter die Arme greifen in diesen besonderen Zeiten“, sagte Bürgermeister Kristian Kater.
Insgesamt stehen 150.000 Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung. Alleinstehende Personen, Alleinerziehende und Paare erhalten 3.000 Euro. Für jedes Kind kommen weitere 3.000 Euro hinzu. Für Kinder, die innerhalb von 10 Jahren nach Bezug des Wohnraums geboren werden, wird das Fördergeld ebenfalls gezahlt. Es werden nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragsberechtigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Personen und Paare sind antragsberechtigt, die erstmalig Wohneigentum erworben haben. Sie müssen Eigentümer der Immobilie sein. Der Besitz des Grundstücks ist nicht zwingend notwendig, da die Antragstellung auch mit einem Erbpachtvertrag möglich ist. Zudem ist die Förderung vom Gesamteinkommen abhängig. Dieses darf die Summe aus Paragraph 3 des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetzes mit einem Zuschlag von 40 Prozent nicht übersteigen.
Der Antrag kann digital über die Plattform Kommune 365 eingereicht werden. Unter www.kommune365.de/stadt-vechta werden zahlreiche Dienstleistungen der Stadt Vechta digital zur Verfügung gestellt. Bei Fragen ist der Mitarbeiter der Stadt, Andreas Fortmann, erreichbar unter der Telefonnummer 04441/886-5002 oder unter der E-Mail-Adresse Andreas.Fortmann(at)vechta.de.