Haben großes Vertrauen in „Die Werkstadt“: (von links) Innenstadtmanager Ralf Achtnicht, Dr. Martin Kühling, Julia Pöstges (Die Werkstadt), Tobias Weiss, Maleen Kordes, Carola Havekost, Constanze Biegel (Die Werkstadt), Nicole Helis und Bürgermeister Kristian Kater. Foto: Stadt Vechta/Kira Meyer
Innenstadt

Vechta bekommt einen Pop-Up-Store

Bei „Die Werkstadt“ handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren örtlichen Kunsthandwerkern.

„Die Werkstadt“ wird Vechtas erster Pop-Up-Store. Das hat eine Fachjury am Dienstag (19. September) nach einer Vorstellung der Interessenten durch den Innenstadtmanager Ralf Achtnicht entschieden. Bei „Die Werkstadt“ handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Kunsthandwerkerinnen und -handwerkern aus der Region. Die Pop-Up-Stores sind eines von mehreren Projekten in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketingverein Moin Vechta, um die Innenstadt Vechtas zu fördern.

Die Fachjury bestand aus Bürgermeister Kristian Kater, Wirtschaftsförderin Nicole Helis, Moin Vechta-Geschäftsführerin Maleen Kordes, Immobilienbesitzer Tobias Weiss, Volksbank-Vorstand Dr. Martin Kühling sowie IHK-Geschäftsführerin Carola Havekost. „Ich freue mich, dass wir mit dem Ansiedlungsprojekt jetzt in die nächste Phase starten können, um die Innenstadt weiter zu beleben“, sagte Bürgermeister Kater. Der Pop-up-Store wird vorraussichtlich Anfang Oktober in der Großen Straßen 92 öffnen.

 

Das Projekt wird durch das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundes gefördert.

Wie sieht die Förderung aus?
Die Stadt Vechta mietet ein leerstehendes Ladenlokal für einen längeren Zeitraum an und vermietet dieses anschließend unter. Beim Pop-Up-Storemuss die Kaltmiete des von der Stadt Vechta anzumietenden Ladenlokals 35 Prozent unter der zuletzt erzielten Kaltmiete liegen. Der Mietvertrag des bis dato letzten Mieters, auf den sich die Kaltmiete bezieht, muss eine erfüllte Mietdauer von mindestens einem Jahr gehabt haben. Darüber hinaus müssen die Nebenkosten pauschal abgerechnet werden.

Der Untermieter zahlt 30 Prozent der zuletzt erzielten Kaltmiete sowie die anteiligen Nebenkosten, sodass der Mietzuschuss der Stadt Vechta 35 Prozent der zuletzt erzielten Kaltmiete beträgt.

Die Dauer der Untermiete beträgt drei Monate und kann bei Zustimmung der Fachjury, der Stadt Vechta und ggf. des Vermieters um weitere drei Monate verlängert werden. Für diesen Zeitraum wird auch die vergünstigte Miete gewährt. Die vertraglich vereinbarte Mietdauer muss eingehalten werden.

Die Antragsteller erhalten für die Dauer der Förderung eine kostenfreie Mitgliedschaft im Stadtmarketingverein Moin Vechta e.V.

 

Mehgr Infos zu Pop-Up-Stores und der Ansiedlungsförderung gibt es unter https://innenstadt-vechta.de/