Bürgermeister Kristian Kater überreicht Julia Pöstges (links) und Constanze Biegel zur Eröffnung Brot und Salz als symbolische Geschenke zum Einzug. Foto: Stadt Vechta/Thole
Innenstadt

Vechtas erster Pop-Up-Store ist eröffnet

"Die Werkstadt" ist ein Zusammenschluss von mehreren Kunsthandwerkerinnen und -handwerkern.

Der Pop-Up-Store „Die Werkstadt“ ist eröffnet. Seit Freitag (6. Oktober) können Interessierte im Geschäft an der Großen Straße 92 mittwochs bis samstags von 10 bis 18 Uhr einkaufen. Die Werkstadt ist ein Zusammenschluss von mehreren Kunsthandwerkerinnen und -handwerkern aus der Region. Insgesamt 16 Kreative aus dem Landkreis Vechta sind an dem Geschäft beteiligt.

Die Pop-Up-Stores sind eines von mehreren Projekten in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketingverein Moin Vechta, um die Innenstadt Vechtas zu fördern. Über die Vergabe der Förderung entschied eine Fachjury bestehend aus Bürgermeister Kristian Kater, Wirtschaftsförderin Nicole Helis, Moin Vechta-Geschäftsführerin Maleen Kordes, Immobilienbesitzer Tobias Weiss, Volksbank-Vorstand Dr. Martin Kühling sowie IHK-Geschäftsführerin Carola Havekost. Diese waren nach einer Vorstellung durch den Innenstadtmanager Ralf Achtnicht von dem Konzept überzeugt.

Das Projekt wird durch das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundes gefördert.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Stadt Vechta mietet ein leerstehendes Ladenlokal für einen längeren Zeitraum an und vermietet dieses anschließend unter. Beim Pop-Up-Store muss die Kaltmiete des von der Stadt Vechta anzumietenden Ladenlokals 35 Prozent unter der zuletzt erzielten Kaltmiete liegen. Der Mietvertrag des bis dato letzten Mieters, auf den sich die Kaltmiete bezieht, muss eine erfüllte Mietdauer von mindestens einem Jahr gehabt haben. Darüber hinaus müssen die Nebenkosten pauschal abgerechnet werden.

Der Untermieter zahlt 30 Prozent der zuletzt erzielten Kaltmiete sowie die anteiligen Nebenkosten, sodass der Mietzuschuss der Stadt Vechta 35 Prozent der zuletzt erzielten Kaltmiete beträgt.

Die Dauer der Untermiete beträgt drei Monate und kann bei Zustimmung der Fachjury, der Stadt Vechta und ggf. des Vermieters um weitere drei Monate verlängert werden. Für diesen Zeitraum wird auch die vergünstigte Miete gewährt. Die vertraglich vereinbarte Mietdauer muss eingehalten werden.

Die Antragsteller erhalten für die Dauer der Förderung eine kostenfreie Mitgliedschaft im Stadtmarketingverein Moin Vechta e.V.

Mehr Infos zu Pop-Up-Stores und der Ansiedlungsförderung gibt es unter https://innenstadt-vechta.de/