Von links: Kristian Kater, Dr. Frank Käthler, Ralf Achtnicht, Adrian Spannagel, Maleen Kordes. Foto: Stadt Vechta / Kläne
Innenstadt

Stadt und Moin starten Ansiedlungsprojekt

Leerstehende Geschäfte mietet die Stadt an und fördert Bewerberinnen und Bewerber bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee.

Die Stadt Vechta setzt ein weiteres Projekt zur Förderung der Innenstadt um. Mit einem neuen Programm unterstützt sie künftig die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften, indem sie leerstehende Geschäftsräume mietet und an vielversprechende Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum untervermietet. Von diesem Prinzip sollen insbesondere Betriebe mit guten ergänzenden Geschäftsideen profitieren. Die Innenstadt insgesamt kann davon profitieren, wenn leerstehende Gebäude schnell und flexibel belebt werden können. Die Stadt Vechta hat unter https://innenstadt-vechta.de eigens eine Internetseite für das Projekt eingerichtet. Gemeinsam mit dem Stadtmarketingverein Moin Vechta stellte die städtische Wirtschaftsförderung nun auch den neuen Innenstadtmanager Ralf Achtnicht vor, zu dessen Aufgaben die Ansiedlungsförderung gehört.

Zum Beitrag über den neuen Innenstadtmanager geht es HIER.

Für das Ansiedlungsprojekt und die Einstellung eines Innenstadtmanagers bei Moin Vechta erhält die Stadt Mittel aus dem Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. „Wir waren bei der Einwerbung von Mitteln für die Innenstadt bekanntlich sehr erfolgreich. Die einzelnen Projekte, die aus diesen Mitteln gefördert werden, werden jetzt nach und nach umgesetzt“, berichtete Bürgermeister Kristian Kater. Für das Ansiedlungsprojekt stehen jährlich 50.000 Euro zur Verfügung, zu 75 Prozent gefördert durch den Bund.

„Auch wenn wir in der Vergangenheit glücklicherweise nur sehr wenige Leerstände in der Innenstadt hatten und auch jetzt haben, ist es uns doch wichtig, Ansiedlungen in etwaigen Leerständen zu unterstützen, um gar nicht erst in eine Leerstandsspirale zu kommen“, sagt Kater.

Adrian Spannagel von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung erläuterte das Prinzip der Pop-up-Stores. Darunter verstehe man die kurzfristige, provisorische und vorübergehende Nutzung einer leerstehenden Geschäftsimmobilie. „Klassisch werden die Flächen als Einzelhandelsgeschäfte genutzt, aber auch eine Nutzung als Atelier, für Dienstleistungen oder als Co-Working-Space sind möglich“, erklärte er. Den Möglichkeiten seien nahezu keine Grenzen gesetzt. Der Pop-Up-Store kann für 3 bis 6 Monate angemietet werden. Der Idealfall wäre, dass sich die Unternehmen nach der Testphase dazu entschlössen, ein leerstehendes Ladenlokal in Vechta langfristig selbst anzumieten. Durch den angestrebten Nutzerwechsel soll aber auch die Möglichkeit geboten werden, zum Beispiel saisonale Konzepte kurzzeitig unterzubringen und so die Innenstadt insgesamt attraktiver zu machen.  Auch für eine Anschlussförderung zur langfristigen Ansiedlung ist gesorgt. Um Unternehmen mit einer ausgearbeiteten Geschäftsidee bei der Ansiedlung in einem Leerstand in der Vechtaer Innenstadt zu unterstützen, übernimmt die Stadt Vechta einen Teil der Miete für bis zu zwei Jahre. Selbstverständlich steht diese Fördermöglichkeit auch ohne vorherige Nutzung des Pop-Up-Stores zur Verfügung.

Wie sieht die Förderung aus?
Die Stadt Vechta mietet ein leerstehendes Ladenlokal für einen längeren Zeitraum an und vermietet dieses anschließend unter. Beim Pop-Up-Store muss die Kaltmiete des von der Stadt Vechta anzumietenden Ladenlokals 35 Prozent unter der zuletzt erzielten Kaltmiete liegen. Der Mietvertrag des bis dato letzten Mieters, auf den sich die Kaltmiete bezieht, muss eine erfüllte Mietdauer von mindestens einem Jahr gehabt haben. Darüber hinaus müssen die Nebenkosten pauschal abgerechnet werden.

Der Untermieter zahlt 30 Prozent der zuletzt erzielten Kaltmiete sowie die anteiligen Nebenkosten, sodass der Mietzuschuss der Stadt Vechta 35 Prozent der zuletzt erzielten Kaltmiete beträgt.

Die Dauer der Untermiete beträgt drei Monate und kann bei Zustimmung der Fachjury, der Stadt Vechta und ggf. des Vermieters um weitere drei Monate verlängert werden. Für diesen Zeitraum wird auch die vergünstigte Miete gewährt. Die vertraglich vereinbarte Mietdauer muss eingehalten werden.

Die Antragsteller erhalten für die Dauer der Förderung eine kostenfreie Mitgliedschaft im Stadtmarketingverein Moin Vechta e.V.

Auch bei der langfristigen Ansiedlungsförderung muss die Mietsummer der Anmietung 30 Prozent unter der zuletzt erzielten Kaltmiete liegen. Ebenfalls mit der Bedingung, dass der Mietvertrag, auf den sich die Kaltmiete bezieht, eine erfüllte Mietdauer von mind. einem Jahr haben muss. Die Stadt Vechta übernimmt im ersten Mietjahr 60 Prozent und ggf. im zweiten Mietjahr 40 Prozent der im Mietvertrag vereinbarten Kaltmiete, aber maximal 2000 Euro pro Monat. Die Restsumme sowie die Nebenkosten werden vom Antragsteller getragen. Die Übernahme der Teilmiete wird längstens für 24 Monate gewährt.

Darüber hinaus soll eine langfristige Anmietung durch den Antragsteller angestrebt werden.

In beiden Fällen wird die Inneneinrichtung von der Stadt Vechta nicht bezuschusst oder gestellt. Hierfür ist ausschließlich der Antragsteller verantwortlich. Die Antragsteller erhalten für die Dauer der Förderung eine kostenfreie Mitgliedschaft im Stadtmarketingverein Moin Vechta.

Wie wird eine Förderung bzw. Untervermietung gewährt?

Eine Fachjury entscheidet darüber, ob ein Antragsteller oder eine Antragstellerin für das Projekt in Frage kommt. Die Fachjury setzt sich zusammen aus Bürgermeister Kristian Kater, Wirtschaftsförderer Dr. Frank Käthler, Mon Vechta-Geschäftsführerin Maleen Kordes, Immobilienbesitzer Tobias Weiss, Volksbank-Vorstand Dr. Martin Kühling sowie IHK-Geschäftsführerin Carola Havekost. Eine Voraussetzung ist, dass sich das Vorhaben positiv auf die Innenstadt auswirken soll. Das bestehende Angebot soll gestärkt und möglichst um Neues ergänzt werden, um den Gästen der Vechtaer Innenstadt einen Mehrwert zu bieten. Es soll ein vom Inhaber eindeutig definiertes wahrnehmbares Alleinstellungsmerkmal besitzen. Zudem sollen die Unternehmen bisher kein identisches oder vergleichbares Angebot auf einer Laden- oder Ausstellungsfläche im Stadtgebiet Vechta vorhalten. Ein bestehender Onlinehandel oder eine bestehende Werkstatt ohne Laden- /Ausstellungsfläche sind kein Ausschlusskriterium.

Es darf sich nicht um die Verlagerung eines bestehenden Betriebs handeln, durch die zusätzlicher/alternativer Leerstand im Stadtgebiet Vechta entsteht.

Die Vergabe erfolgt durch eine Fachjury. Folgende Auswahlkriterien spielen u. a. eine Rolle:

  • Fachliche Qualifikation/berufliche Erfahrungen des Bewerbers
  • Langfristige Tragfähigkeit und Marktfähigkeit des Konzeptes
  • Innovationskraft der Unternehmensidee: Bevorzugt werden innovative Konzepte
  • Konzept muss eine zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzung in Aussicht stellen
  • Mehrwert für die Vechtaer Innenstadt bzw. die Bürger (Belebungsfaktor, Beitrag zur nachhaltigen Attraktivierung, Ergänzung des Angebotes)
  • (persönlicher), fachlicher Gesamteindruck
  • Der Sitz des Unternehmens wird nach folgender Staffelung bei der Bewertung berücksichtigt: Stadt Vechta/ Landkreis Vechta/ Land Niedersachsen/ Sonstige

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß zugestellt, wenn sämtliche antragsbegründenden Unterlagen zur Prüfung vorliegen.

Antragsteller, die in die nähere Auswahl kommen, müssen ihre Geschäftsidee auf Wunsch der Fachjury präsentieren. Sollten sich mehrere geeignete Antragsteller auf ein Ladenlokal bewerben, entscheidet die Fachjury auf Basis der Bewerbung und ggf. Präsentation der Geschäftsidee.